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24/04/09 - OECD veröffentlicht Kommentare zum Diskussionsentwurf "Transfer Pricing Aspects of Business Restructurings"

Am 19. September 2008 hat das OECD Committee on Fiscal Affairs einen Diskussionsentwurf zum Thema "Transfer Pricing Aspects of Business Restructurings" zur Kommentierung freigegeben. Jetzt hat die OECD die eingegangen Kommentare veröffentlicht.

Umstrukturierungen und Funktionsverlagerungen sind bei Unternehmen ein aktuelles Thema. Dabei werden Funktionen und Risiken zwischen verbundenen Unternehmen neu aufgeteilt. Die Gewinn- oder Verlusterwartungen der verschiedenen Unternehmensteile werden verändert und es kommt in diesem Zusammenhang auch oft zur Überlassung immaterieller Vermögenswerte.

Auch die OECD hat erkannt, dass durch die vielen unterschiedlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten im Rahmen von Umstrukturierungen und Verlagerungen, die Thematik der Verrechnungspreise betroffen ist und hat daher einen ersten Regulierungsentwurf erstellt, da die Thematik durch vorhandene Veröffentlichungen noch nicht abgedeckt wurde.

Der vorgelegte Entwurf baut auf den bereits vorhandenen OECD-Verrechnungspreis-Richtlinien auf. Dabei soll das "Arm's length"-Prinzip auch für Funktionsverlagerungen und Umstrukturierungen gelten. Die vier Teile des Entwurfs widmen sich grundlegenden Definitionen und Abgrenzungen, einer angemessenen Kompensation für die Funktionsverlagerung, der Anwendbarkeit von Verrechnungspreisrichtlinien und des Angemessenheitsprinzip für auf die Verlagerung folgende Handlungen und Ausnahmeregelungen.

Der Kommentar der WTS AG zu diesem Entwurf beschäftigt sich mit den angestrebten Ausnahmeregelungen. So wird kritisiert, dass die OECD Ausnahmeregelungen schafft, denen keine klaren Begrenzungen zu Grunde liegen und die so zu stark missbräuchlichem Verhalten führen können. Laut Meinung der WTS sollte der Teil des vierten Abschnitts, der sich mit der Nicht-Anerkennung von Funktionsverlagerungen beschäftigt, gestrichen werden. Falls dies nicht möglich ist, sollten die Voraussetzungen für eine solche Nicht-Anerkennung stark konkretisiert an wenigen Beispielen dargelegt werden.

Im Folgenden muss nun beobachtet werden, welche Schlüsse die OECD aus den vielen Kommentaren zieht und welche Passagen des Diskussionsentwurf angepasst werden. Über den weiteren Verlauf halten wir Sie auf dem Laufenden.

Für Rückfragen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Dr. Arwed Crüger (Tel. +49 (69) 1338 - 456 - 15)

 

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