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25/04/09 - Modifizierter Referentenentwurf des BMF am 11.03.2009 im Bundeskabinett erörtert zum Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz
Der Referentenentwurf des BMF zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung ist nach einer gewissen Entschärfung am 11.03.2009 dem Bundeskabinett vorgelegt worden. Es fand vorher eine Überarbeitung der im Referentenentwurf vom 13.01.2009 vorgesehenen Änderung der Mitwirkungspflichten bei bestimmten Auslandssachverhalten in § 90 Abs. 2 AO statt. Insofern wurde der Ansatz, wonach bereits aufgrund "allgemeiner Erfahrungen" vom Steuerpflichtigen eine Eidesstattliche Versicherung hinsichtlich der Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben gefordert werden kann, ersetzt durch die Voraussetzung, dass "objektiv erkennbare Anhaltspunkte" für die genannten Geschäftsbeziehungen bestehen müssen. Darüber hinaus ist jetzt im Gesetzestext klargestellt, dass die Abgabe der Versicherung an Eides Statt nicht nach § 328 AO erzwungen werden kann und weiterhin wurde auf das ursprünglich vorgesehene Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 5.000 € verzichtet.
Fraglich ist, ob damit die von Experten geäußerten Bedenken im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit, Europarechts- sowie Völkerrechtskonformität hinreichend Berücksichtigung fanden. Das BMF strebt nach eigenem Bekunden immer noch die Verabschiedung des Gesetzes vor dem Ablauf der Legislaturperiode an.
Jedoch lassen die jüngsten Entwicklungen eine Verabschiedung immer unwahrscheinlicher erscheinen. Zum einen meldet die Union als Koalitionspartner massive Einwände gegen das Gesetzesvorhaben an, zum anderen könnte der Gesetzeszweck schon im Vorfeld durch entsprechendes Einlenken der Länder, die bisher keine steuerlichen Informationen an den deutschen Fiskus herausgeben wollten (sog. Steueroasen), erreicht werden. Neben Liechtenstein und Andorra, haben sich nunmehr auch die Schweiz, Österreich, Luxemburg und Monaco dazu bereit erklärt, das Bankgeheimnis zu lockern. Es mehren sich daher die Stimmen, dass eine ausreichende Bekämpfung der Steuerhinterziehung somit auch ohne Gesetzesänderung möglich ist.
Den ursprünglichen Referentenentwurf finden Sie hier.